Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Zeithonorar, Pauschalhonorar oder Abrechnung „nach Tarif“ – es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Rechtsanwälte ihre Leistungen abrechnen können.
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.Mahatma Gandhi
Was kostet ein Rechtsanwalt in Liechtenstein?
Wenn ein Rechtsanwalt mit dem Klienten keine Vereinbarung hinsichtlich des Rechtsanwaltshonorars trifft, hat er seine Leistungen nach dem Gesetz über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten abzurechnen. Dort ist geregelt, wieviel der Rechtsanwalt für seine Leistungen verrechnen darf. Wesentlich für die Höhe des Rechtsanwaltshonorars bei der Abrechnung nach „Tarif“ ist die sogenannte Bemessungsgrundlage, auch bezeichnet als Streitwert. Von der Höhe dieses Streitwerts hängt die Höhe des Honorars ab.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu vereinbaren. In Letzterem Fall rechnet der Rechtsanwalt seine Leistungen nach der aufgewendeten Zeit ab. Die Höhe des Streitwerts spielt dann für die Kosten des eigenen Rechtsanwalts keine Rolle mehr.
Wenn der Anspruch, der geltend gemacht werden soll, in Geld besteht, so bildet die Geldforderung die Bemessungsgrundlage bzw. den Streitwert.
Wenn keine Geldforderung geltend gemacht wird, ist auf das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorarkriterien zurückzugreifen. In diesen Gesetzen ist vorgesehen, wie hoch die Bemessungsgrundlage für nicht in Geld bestehende Ansprüche ist. Je höher die Bemessungsgrundlage, desto höher fällt das „Honorar nach Tarif“ aus.
Abrechnung nach Stundensatz / Vereinbarung einer Bemessungsgrundlage
Als Grundsatz kann festgehalten werden: Je höher die Bemessungsgrundlage, desto mehr kostet der Rechtsanwalt. Gerade wenn es um hohe Beträge geht oder zum Beispiel in einem Ehescheidungsverfahren mit viel Vermögen im Hintergrund sollte mit dem Rechtsanwalt daher eine klare Honorarvereinbarung getroffen werden.
In solchen Fällen ist der Vereinbarung Vereinbarung eines Stundenhonorars oder der Vereinbarung einer (niedrigeren) durchgängigen Bemessungsgrundlage in den meisten Fällen der Vorzug zu geben.
Vereinbarung eines Pauschalhonorars
Einer Pauschalhonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Klient ist dann der Vorzug vor allen anderen Abrechnungsarten zu geben, wenn der Arbeitsaufwand des Rechtsanwaltes im Vorhinein klar abschätzbar ist (etwa bei Liegenschaftskaufverträgen, Verbücherungen im Grundbuch, Vertragserrichtungen).
Weitere Informationen zur gesetzlich geregelten Berechnung der Rechtsanwaltskosten finden Sie im Ratgeber vom Rechtsanwaltskammertag bzw. auf der Homepage der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer.