Anrechnung der Familienbeihilfe bei gleichteiliger Betreuung der Kinder durch die Kindseltern
Der österreichische Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass zunächst die fiktiven Unterhaltsleistungen beider Eltern nach der Prozentwertmethode zu ermitteln sind. Sodann sind beide Beträge um den jeweiligen Anteil an den Transferleistungen (inkl. Kinderabsetzbetrag) zu reduzieren, wobei sich ...