Anrechnung der Familienbeihilfe bei gleichteiliger Betreuung der Kinder durch die Kindseltern

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass zunächst die fiktiven Unterhaltsleistungen beider Eltern nach der Prozentwertmethode zu ermitteln sind. Sodann sind beide Beträge um den jeweiligen Anteil an den Transferleistungen (inkl. Kinderabsetzbetrag) zu reduzieren, wobei sich der jeweilige Anteil aus dem Verhältnis der fiktiven Unterhaltsleistungen zueinander ergibt. In einem weiteren Schritt ist die Hälfte der Differenz der beiden reduzierten fiktiven Unterhaltsleistungen zu bilden. Dieser Betrag ist um die vom besserverdienenden Elternteil bezogenen Transferleistungen zu erhöhen. Das Ergebnis ist der Restunterhaltsanspruch (öOGH 29.01.2019, 4 Ob 8/19h).

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