Prozessvollmacht für einvernehmliche Ehescheidung nötig, falls Verfahrenshelfer für streitige Scheidung bestellt
Der österreichische Oberste Gerichtshof hat mit Urteil vom 03.04.2019 klargestellt, dass ein Verfahrenshelfer, welcher für die streitige Ehescheidung bestellt worden ist nicht aufgrund einer Prozessvollmacht handelt und sich die Verfahrenshilfe nicht auch auf eine einvernehmliche Ehescheidung erstreckt. Es ist daher besonders darauf zu achten, dass für Ehescheidungsverfahren, in welchen ein Rechtsanwalt zum Verfahrenshelfer bestellt worden ist eine separate Prozessvollmacht des Verfahrenshilfebefohlenen zur Durchführung einer einvernehmlichen Ehescheidung eingeholt wird. Dies insbesondere auch, um in der Folge eine allfällige Nichtigkeit des durchgeführten einvernehmlichen Ehescheidungsverfahrens zu verhindern. Diese Entscheidung wird in Kürze vom Obersten Gerichtshof veröffentlicht (öOGH 03.04.2019, 1 Ob 208/18x).